Vergleich Wohngebäude-versicherung / Hausversicherung
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Die Wohngebäudeversicherung / Hausversicherung in Kürze

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung gilt für das im Versicherungsschein genannte Haus. Sollen Nebengebäude wie eine Garage, eine alte Scheune auf dem Grundstück oder ein Gartenhaus mitversichert werden, müssen Sie dies in der Regel beim Versicherer mit angeben. Im Haus gilt der Versicherungsschutz für alle fest mit der Immobilie verbundenen Gegenstände. Dazu zählen in der Regel zum Beispiel fest verklebte Teppichböden oder auch Parkett.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine gleitende Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass es keine feste Leistungsobergrenze gibt. Die Summe, die der Versicherer im Schadensfall zahlt, wird ständig an den aktuellen Wert der Immobilie angepasst. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie bei einem Totalschaden so viel Geld bekommen, dass Sie Ihr Haus am gleichen Standort zu den aktuellen Preisen wieder aufbauen können.
Generell zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht für die Folgen von wetterbedingten Überschwemmungen. Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer oder läuft nach Starkregen der Keller voll, übernimmt der Wohngebäudeversicherer in der Regel nicht die Kosten für das Abpumpen des Wassers, und er zahlt auch nicht für Schäden am Haus.
Dagegen schützt die Wohngebäudeversicherung:
- Wetterschäden: Sturm und Hagelschäden ab einer Windstärke der Stufe 8
- Feuer
- Leitungswasserschäden
Eine Elementarversicherung schützt zusätzlich vor:
- Überschwemmung
- Lawinen
- Erdrutschen
- Vulkanausbruch

Naturgefahren-Check
Prüfen Sie hier mit Eingabe ihrer Postleitzahl, welche Unwetterschäden in der Vergangenheit in der Region entstanden sind.