Drohnenversicherung

im unabhängigen Vergleich


 

Die Drohnenversicherung in Kürze

Die Drohnenhaftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Drohnen – unabhängig von der Bauart und dem Startgewicht verpflichtend. Das bedeutet: Jeder Drohnenpilot muss eine Haftpflichtversicherung explizit für seine Drohne abschließen. Hierbei reicht die klassische Privathaftpflichtversicherung in den meisten Fällen nicht aus, da diese den Schutz vor Schadensersatzforderungen von Dritten im Zusammenhang mit einer Drohne nicht versichern. Dabei ist es unwichtig, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.


Während die Drohnenhaftpflichtversicherung Pflicht ist, kann eine Drohnenkaskoversicherung optional abgeschlossen werden. Auch wenn es sich hierbei um einen freiwilligen Schutz handelt, ist dieser in Anbetracht der Anschaffungskosten für eine Drohne, äußerst empfehlenswert.


Im Schutz der Drohnenkaskoversicherung ist die Drohne an sich versichert. Also etwaige Schäden durch Unfälle an der Drohne selbst, im schlimmsten Fall also ein Totalschaden.

So schützt Sie die Drohnenhaftpflicht:


  • Personenschäden: Verletzt Ihre Drohne eine Person, werden die entstandenen Kosten an Dritten ersetzt.
  • Sachschäden: Auch die Kosten für Schäden oder Zerstörung an fremdem Eigentum, werden ersetzt.
  • Vermögensschäden: Zusätzliche finanzielle Schäden an Dritten, die Sie durch Ihre Drohne verursacht haben, werden übernommen.

So schützt Sie die Drohnenkasko


  • Totalverlust: Erfährt Ihre Drohne bei einem Unfall einen Totalschaden, werden die entsprechenden Kosten von der Versicherung übernommen.
  • Beschädigung: Sollte die Drohne beschädigt werden, greift der Schutz der Versicherung.
  • Bruchschäden: Geht die Drohne zu Bruch, können die Kosten vom Versicherer erstattet werden.

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