Reiseunfallversicherung
im unabhängigen Vergleich

Deshalb macht eine Reiseunfallversicherung Sinn

Die Reise-Unfallversicherung ist besonders für aktive und sportliche Menschen empfehlenswert, da sie Such-, Rettungs- oder Bergungsdienste anbietet. Wenn man an unzugänglichen Gebieten stecken bleibt und dabei noch schwer verletzt ist, muss ein Rettungsdienst eingeschaltet werden. Wer nicht versichert ist, muss die gesamten Kosten aus eigener Tasche zahlen. Diese sind fast immer im vierstelligen Bereich und höher.
Die Reise-Unfallversicherung deckt solche Kosten ab und beinhaltet zudem auch die Kosten für Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und den Kranken-Rücktransport, falls man in die Heimat transportiert werden muss.
Mit der Reise-Unfallversicherung wertvolles schützen
Viele Menschen sind sich nicht bewusst, wie schnell es während des Urlaubs zu einem Unfall kommen kann. Die Sonne scheint und weckt die Lust sich zu bewegen oder einfach mal eine neue Sportart auszuprobieren. Dabei kann bereits eine kleine Unachtsamkeit oder eine falsche Bewegung schwerwiegende Folgen haben. Da die gesetzliche Unfallversicherung jedoch bei Unfällen während der Freizeit keine Leistungen erbringt, ist eine private Reiseunfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Eine Reiseunfall-Versicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Urlaub in den Bergen verbracht wird oder wenn man generell sehr aktiv ist. Um sich vor den wirtschaftlichen Folgeneines Unfalls auf Reisen abzusichern ist der Abschluss einer Urlaub Reiseunfallversicherung deshalb dringend angeraten.
Der Versicherungsschutz der Reise-Unfallversicherung besteht bei:
✔ Todesfall: Dient zur Absicherung der Angehörigen. Wenn der Versicherten Person etwas zustößt, erhalten die Angehörigen die Leistung ausbezahlt.
✔ Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen: Erlebt der Versicherte einen Unfall und wird dazu eine Bergung benötigt, so werden die Kosten von der Versicherung übernommen.
✔ Transport ins Krankenhaus: Die Versicherung übernimmt die Kosten die für den Transport vom Unfallort bis zum nächsten Krankenhaus entstehen.
✔ Krankenrücktransport: Auch wenn die versicherte Person in die Heimat transportiert werden muss übernimmt die Versicherung die entstehende Kosten.