Reisehaftpflichtversicherung


im unabhängigen Vergleich


 

Deshalb macht eine Reisehaftpflichtversicherung Sinn

Wenn Sie nicht im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung sind, dann sind Sie während Ihrer Reise auch nicht geschützt. Wenn Sie also eine andere Person oder deren Eigentum schädigen, werden gegen Sie Schadenersatzansprüche geltend gemacht und Sie müssen für den Schaden selbst aufkommen. Die damit verbundenen Kosten können Sie schnell in eine existenzielle Notlage bringen.


Um ein solches Szenario von vornherein zu vermeiden, macht der Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung durchaus Sinn. Denn für den Fall, dass Sie einer Person Schaden zufügen oder deren Eigentum beschädigen, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten und bewahrt Sie so vor einer finanziellen Schieflage.

Reisehaftpflicht: Rundum abgesichert sein


Der Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung bietet sich in erster Linie für Personen an, die über keine private Haftpflichtverfügen bzw. deren Police im betreffenden Reiseland keinen ausreichenden Schutz bietet. So schließen viele Haftpflichtversicherer Unfälle, die beispielsweise beim Skifahren oder Snowboarden passieren, vom Versicherungsschutz aus. Wer also einen Aktivurlaub plant, sollte vorher genau überprüfen, inwieweit er durch die private Haftpflicht geschützt ist.


Ebenfalls sinnvoll ist die Reisehaftpflicht bei einem Urlaub mit Kindern. Gerade wenn die kleinen Urlauber ausgelassen herumtoben, sind Beschädigungen des Inventars an Hotelzimmern oder Ferienwohnungen oftmals vorprogrammiert. In diesen Fällen sorgt die Reisehaftpflichtversicherung für ein unbeschwertes Urlaubsvergnügen.

Das decken die Reisehaftpflichtversicherungs-Tarife ab:


Personen- und Sachschäden: Wenn der Versicherungsnehmer während der Reise Dritten Schäden zufügt, dann übernimmt die Reisehaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten.

Vermögensschäden: Die meisten Versicherer übernehmen auch die Kosten, die bei Vermögensschäden entstehen. Zum Beispiel also, wenn die versicherte Person einer dritten Person einen finanziellen Schaden zufügt.

Abhandenkommen von Sachen: Diese Reiseversicherung übernimmt in einigen Fällen auch die Kosten, die durch das Abhandenkommen von Gegenständen entstanden sind. Konkret also, wenn ein unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes, zum Beispiel durch Diebstahl, Zwang oder Verlust entsteht.

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