Krankenversicherung Dienstreise
im unabhängigen Vergleich

Deshlab macht eine Dienstreiseversicherung Sinn

Deutsche Produkte sind im Ausland sehr gefragt, deswegen müssen deutsche Mitarbeiter ständig neue Märkte erkunden und Geschäftsbeziehungen im Ausland stärken. Die Anzahl der Dienstreisen erhöht sich daher von Jahr zu Jahr. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiter während einer Dienstreise durch die gesetzliche Auslandskrankenversicherung oder Unfallversicherung ausreichend geschützt sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Dadurch sind die Mitarbeiter im Ausland nicht geschützt. Ein Umstand, der sehr hohe Kosten, zum Beispiel für die medizinische Behandlung, mit sich bringen kann.
Eine Dienstreiseversicherung dient zu Absicherung Ihrer Mitarbeiter nicht nur während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, sondern auch in der Freizeit über die gesamte Dauer der Dienstreise.
Alle Tarife in einem Vergleich
Arbeitgeber in Deutschland besitzen gem. § 617 bis 619 BGB eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter, die sowohl für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands als auch für solche ins Ausland gilt. Werden Mitarbeiter also auf eine Dienstreise geschickt, sollte im Vorfeld also unbedingt die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz geklärt werden. Dadurch schützt sich der Arbeitgeber gegenüber möglicherweise anfallender Gesundheits- oder Unfallkosten – und der Mitarbeiter kann bei Auslandsreisen auf adäquate Hilfe bei gesundheitlichen Problemen und Notfällen bauen. Die – mitunter mehrere tausend Euro teuren – Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland werden ebenfalls übernommen.
Um der Fürsorgepflicht nachzukommen gibt es zwei verschiedene Varianten, mit denen der richtige Versicherungsschutz ausgewählt werden kann: die Einzelversicherung (einer jeder Reise) oder die pauschale Gruppenversicherung (für alle Reisen in einem Jahr).
Das übernehmen die Tarife:
- Ambulante und stationäre Behandlungen: Kosten, die beim Arztbesuch und einer Behandlung im Ausland entstehen, werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
- Kosten für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel: Kosten für die vom ausländischen Arzt verordneten Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel werden von der Versicherung erstattet.
- Kosten für den Rücktransport: Wird die Behandlung im Urlaubsort unmöglich, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rücktransport ins Heimatland.
- Weiteres: Die Dienstreiseversicherung kann sich zudem, genauso wie die Reiseversicherung aus mehreren Bausteinenzusammensetzen Auslandsreisekranken-, Rücktritt– und Abbruch– sowie Gepäck-, Haftpflicht– oder Unfallversicherung.